top of page

AGB`s

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Ferienhaus Villa Bucchiano,

Contrada Bucchiano21, IT-63852 Monte Rinaldo (FM), Italien

1. Mietvertrag

1.1 Der Mietvertrag wird nach Zugang der Mietbestätigung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich

nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische

Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zusendung und Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder (Mieter)

zustande.

1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer

ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:

Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet, dafür erhalten

Sie eine schriftliche Anzahlungsbestätigung. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der

Auftrags-/Miet-Bestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der

Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür wird eine

Bearbeitungsgebühr (Stornogebühr) in Höhe von 100,00 € in Rechnung gestellt.

2.2 Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als

42 Tage liegen, ist der Mietpreis in voller Höhe sofort bei Eingang der Auftrags-/ Mietbestätigung

zu bezahlen. Storno- / Rücktritt- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig (Direktabzug).

2.4 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

3. Mietbestätigung / Auftragsbestätigung / Zahlungsbestätigung

Sollte die Auftrags-/Miet-Bestätigung nach Zahlungseingang der Gesamtbuchung dem Anmelder,

bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses

zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Die Auftrags-/Miet-/ Zahlungs- Bestätigung ist bei der Schlüsselübergabe am Mietobjekt

vorzulegen.

4. Rücktritt

4.1 Rücktritt seitens des Mieters

Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen.

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der

Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:

Beim Storno, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Mietbestätigung durch den Mieter werden

Stornokosten in Höhe von 100,00 € fällig. Anschließend ergeben sich folgende Rücktrittskosten

Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises.

Bei Rücktritt 42 -28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

Bei Rücktritt 28 -01 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.

Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des

Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit

dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind.

4.2 Rücktritt seitens des Vermieters

Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B.

Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den

Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender

Anspruch besteht nicht. Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag

ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.

Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter sich nicht an die

Hausordnung hält oder sich vertragswidrig verhält. Hierzu hat der Vermieter das Recht, bei Verdacht das Haus

jederzeit zu besichtigen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, verfällt der Mietpreis. Bei Vertragskündigung aus

vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.

AGBs Ferienhaus Villa Bucchiano gültig ab 01.01.2014

5. Reiserücktrittskosten Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer

Reiserücktrittskosten Versicherung und weitergehender Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, usw.) wird Ihnen

empfohlen.

6. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten

für das Mietobjekt. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich

vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder

Stromversorgung wird ausgeschlossen.

6.1 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen

dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter

entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.

6.2 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verluste, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.

6.3 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt

waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

6.4 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, Ruhestörungen die

außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

7. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

7.1 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles

Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering

zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich

anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfe verlangen unzumutbar sind, wenn

ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfe verlangen schuldlos unterlassen

werden. Wenden Sie sich für Abhilfe ersuchen unverzüglich, per E-Mail oder telefonisch an den Vermieter oder den

Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die

Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.

7.2 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche

Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.

7.3 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf

der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen. Danach Verjähren die

Ansprüche.

8. Haftung und Pflichten des Mieters

Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Eine Untervermietung ist nicht

erlaubt! Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Der Mieter haftet für Sich und alle Nutzer des

Mietobjektes, einschließlich Haustiere und mitgebrachte Sachgegenstände.

8.1 Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige

Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für

nachträglich festgestellte, vom Mieter oder seine Begleitpersonen verursachte Schäden.

8.2 Der Mieter muss die Hausregeln des Ferienhauses beachten, die im Haus gelten. Hierzu gehören

auch die nächtlichen Ruhezeiten.

8.3 Die Endreinigung wird dem Mieter nicht in Rechnung gestellt, sie ist bereits im Mietpreis

enthalten, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen.

8.4 Mieter mit Hunden verpflichten sich, für die Zeit des Aufenthaltes im Ferienhaus, für Ihre(n) Hund(e) eine

Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Reinigung des Anwesens intern/extern durch Verunreinigungen des

mitgebrachten Haustieres muss täglich erfolgen.

8.5 Generell hat der Mieter der Villa Bucchiano für das Anwesen, einschl. technische Einrichtungen und Swimmingpool,

für die Dauer der Mietzeit die Verkehrssicherungspflicht. Das entbindet die Eltern und alle Mitnutzer/ Reisebegleiter

und Gäste jedoch nicht von Ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht, gegenüber Babys, Kleinkindern, Kindern und

Jugendliche und Personen die eine gesetzliche Betreuung benötigen.

8.6 Der Mieter und seine Begleiter dürfen keine Veröffentlichung des Anwesen einschließlich interne und externe Objekte

von Bildern, Videos, Filmen usw. ohne Genehmigung durch den Vermieter durchführen. Das Anwesen darf auch nicht

für Filmaufnahmen und Werbezwecke benützt werden ohne einen Nutzungsvertrag, der von beiden Seiten Vermieter

und Mieter Unterschrieben sein muss! Posten und Übertragungen in das Internet sind ebenfalls ohne Nutzungsvertrag

nicht Erlaubt. Zuwiderhandlung führen zur Strafanzeige und Entschädigungsansprüchen und Schadensersatzklage!

(Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.6 ist ein Verstoß gegen die AGBs).

8.7 Die Serviceleistung Internet WLAN / LAN für Mieter und ihre Begleiter ist kostenlos.

Hinweis an Fremde darf der Zugang zum WLAN / LAN nicht gewährt werden!

Es dürfen keine kostenpflichtigen Seiten benutzt werden.

Wir behalten uns vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie zum Beispiel

gewaltverherrlichende, pornographische oder sittenwidrige Seiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie

Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des WLAN / LAN auf Ihre Endgeräte gelangen können. Wir empfehlen

ihre Geräte, Laptop oder Tablet, Smartphone usw. mit einem aktuellen Virenschutzprogramm zu schützen.

Der Mieter verpflichtet sich, dass er für die über das WLAN/ LAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch

genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte seiner Gäste verantwortlich ist und die Kosten

zu tragen hat. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für Ihn und seine Mitbewohner / Gäste bei Nutzung des

WLAN / LAN das geltende Recht einzuhalten ist und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte genutzt, verbreitet oder

urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich macht werden. Die

geltenden Jugendschutzvorschriften sind einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden

Inhalte dürfen versendet werden. Es darf das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für

eine andere Form unzulässiger Werbung genutzt werden. Der Mieter stellt während der Mietzeit den Vermieter von

sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN / LAN durch Ihn

oder seine Begleiter / Gäste beruhen. Der Mieter und seine Begleiter / Gäste müssen für alle verursachten Kosten und

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung Internet über WLAN / LAN selbst aufkommen, dies schließt auch

die Haftung für Kinder mit ein.

9. Abtretungsverbot.

Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte

ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters

durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Mieter haftet für alle Reisebegleiter / Nutzer des Mietobjektes.

10.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst

Verantwortlich, einschließlich Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften.

10.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung

dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

11. Anreise / Abreisetag

Wir erwarten Sie am Anreisetag ab 15 Uhr, bitte berücksichtigen Sie für den Abreisetag,

das bis spätestens 11 Uhr das Haus geräumt sein muss.

12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit

des gesamten Mietbedingungen zu Folge. Gerichtsstand ist Italien, Marken

Copyright © 2013 Irmgard Genke,All Rights Reserved

Gültig ab 01.01.2018

Irmgard Genke

Contrada Bucchiano 21

IT 63020 Monte Rinaldo (FM), Italien

.

bottom of page