AGB`s
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Ferienhaus Villa Bucchiano,
Contrada Bucchiano21, IT-63852 Monte Rinaldo (FM), Italien
1. Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird nach Zugang der Mietbestätigung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich
nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische
Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zusendung und Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder (Mieter)
zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet, dafür erhalten
Sie eine schriftliche Anzahlungsbestätigung. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der
Auftrags-/Miet-Bestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der
Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür wird eine
Bearbeitungsgebühr (Stornogebühr) in Höhe von 100,00 € in Rechnung gestellt.
2.2 Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als
42 Tage liegen, ist der Mietpreis in voller Höhe sofort bei Eingang der Auftrags-/ Mietbestätigung
zu bezahlen. Storno- / Rücktritt- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig (Direktabzug).
2.4 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
3. Mietbestätigung / Auftragsbestätigung / Zahlungsbestätigung
Sollte die Auftrags-/Miet-Bestätigung nach Zahlungseingang der Gesamtbuchung dem Anmelder,
bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses
zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Die Auftrags-/Miet-/ Zahlungs- Bestätigung ist bei der Schlüsselübergabe am Mietobjekt
vorzulegen.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Mieters
Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
Beim Storno, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Mietbestätigung durch den Mieter werden
Stornokosten in Höhe von 100,00 € fällig. Anschließend ergeben sich folgende Rücktrittskosten
Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises.
Bei Rücktritt 42 -28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
Bei Rücktritt 28 -01 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des
Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind.
4.2 Rücktritt seitens des Vermieters
Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B.
Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den
Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht. Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag
ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter sich nicht an die
Hausordnung hält oder sich vertragswidrig verhält. Hierzu hat der Vermieter das Recht, bei Verdacht das Haus
jederzeit zu besichtigen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, verfällt der Mietpreis. Bei Vertragskündigung aus
vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
AGBs Ferienhaus Villa Bucchiano gültig ab 01.01.2014
5. Reiserücktrittskosten Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer
Reiserücktrittskosten Versicherung und weitergehender Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, usw.) wird Ihnen
empfohlen.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten
für das Mietobjekt. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich
vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder
Stromversorgung wird ausgeschlossen.
6.1 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen
dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter
entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
6.2 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verluste, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
6.3 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt
waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
6.4 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, Ruhestörungen die
außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
7. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
7.1 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering
zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfe verlangen unzumutbar sind, wenn
ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfe verlangen schuldlos unterlassen
werden. Wenden Sie sich für Abhilfe ersuchen unverzüglich, per E-Mail oder telefonisch an den Vermieter oder den
Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die
Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
7.2 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
7.3 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf
der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen. Danach Verjähren die
Ansprüche.
8. Haftung und Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Eine Untervermietung ist nicht
erlaubt! Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Der Mieter haftet für Sich und alle Nutzer des
Mietobjektes, einschließlich Haustiere und mitgebrachte Sachgegenstände.
8.1 Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige
Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für
nachträglich festgestellte, vom Mieter oder seine Begleitpersonen verursachte Schäden.
8.2 Der Mieter muss die Hausregeln des Ferienhauses beachten, die im Haus gelten. Hierzu gehören
auch die nächtlichen Ruhezeiten.
8.3 Die Endreinigung wird dem Mieter nicht in Rechnung gestellt, sie ist bereits im Mietpreis
enthalten, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen.
8.4 Mieter mit Hunden verpflichten sich, für die Zeit des Aufenthaltes im Ferienhaus, für Ihre(n) Hund(e) eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Reinigung des Anwesens intern/extern durch Verunreinigungen des
mitgebrachten Haustieres muss täglich erfolgen.
8.5 Generell hat der Mieter der Villa Bucchiano für das Anwesen, einschl. technische Einrichtungen und Swimmingpool,
für die Dauer der Mietzeit die Verkehrssicherungspflicht. Das entbindet die Eltern und alle Mitnutzer/ Reisebegleiter
und Gäste jedoch nicht von Ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht, gegenüber Babys, Kleinkindern, Kindern und
Jugendliche und Personen die eine gesetzliche Betreuung benötigen.
8.6 Der Mieter und seine Begleiter dürfen keine Veröffentlichung des Anwesen einschließlich interne und externe Objekte
von Bildern, Videos, Filmen usw. ohne Genehmigung durch den Vermieter durchführen. Das Anwesen darf auch nicht
für Filmaufnahmen und Werbezwecke benützt werden ohne einen Nutzungsvertrag, der von beiden Seiten Vermieter
und Mieter Unterschrieben sein muss! Posten und Übertragungen in das Internet sind ebenfalls ohne Nutzungsvertrag
nicht Erlaubt. Zuwiderhandlung führen zur Strafanzeige und Entschädigungsansprüchen und Schadensersatzklage!
(Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.6 ist ein Verstoß gegen die AGBs).
8.7 Die Serviceleistung Internet WLAN / LAN für Mieter und ihre Begleiter ist kostenlos.
Hinweis an Fremde darf der Zugang zum WLAN / LAN nicht gewährt werden!
Es dürfen keine kostenpflichtigen Seiten benutzt werden.
Wir behalten uns vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie zum Beispiel
gewaltverherrlichende, pornographische oder sittenwidrige Seiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie
Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des WLAN / LAN auf Ihre Endgeräte gelangen können. Wir empfehlen
ihre Geräte, Laptop oder Tablet, Smartphone usw. mit einem aktuellen Virenschutzprogramm zu schützen.
Der Mieter verpflichtet sich, dass er für die über das WLAN/ LAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte seiner Gäste verantwortlich ist und die Kosten
zu tragen hat. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für Ihn und seine Mitbewohner / Gäste bei Nutzung des
WLAN / LAN das geltende Recht einzuhalten ist und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte genutzt, verbreitet oder
urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich macht werden. Die
geltenden Jugendschutzvorschriften sind einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden
Inhalte dürfen versendet werden. Es darf das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für
eine andere Form unzulässiger Werbung genutzt werden. Der Mieter stellt während der Mietzeit den Vermieter von
sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN / LAN durch Ihn
oder seine Begleiter / Gäste beruhen. Der Mieter und seine Begleiter / Gäste müssen für alle verursachten Kosten und
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung Internet über WLAN / LAN selbst aufkommen, dies schließt auch
die Haftung für Kinder mit ein.
9. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte
ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters
durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Mieter haftet für alle Reisebegleiter / Nutzer des Mietobjektes.
10.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
Verantwortlich, einschließlich Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften.
10.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
11. Anreise / Abreisetag
Wir erwarten Sie am Anreisetag ab 15 Uhr, bitte berücksichtigen Sie für den Abreisetag,
das bis spätestens 11 Uhr das Haus geräumt sein muss.
12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Mietbedingungen zu Folge. Gerichtsstand ist Italien, Marken
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Gültig ab 01.01.2018
Irmgard Genke
Contrada Bucchiano 21
IT 63020 Monte Rinaldo (FM), Italien
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